03. Juli 2019

Auch die DPVKOM legt Rechtsmittel im Rechtsstreit mit der Deutschen Post ein

Unliebsamen und unbequemen Betriebsrat einfach abserviert!

„Das Vorgehen der Deutschen Post verstößt gegen jegliche demokratische Grundsätze und ist zutiefst unanständig. In trauter Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ver.di und dem Gesamtbetriebsrat wird hier ein ihr unliebsamer und unbequemer Betriebsrat, der mehrheitlich der DPVKOM angehört, kalt abserviert. Das können und werden wir uns zusammen mit den Beschäftigten vor Ort nicht gefallen lassen!“ Mit diesen Worten begründet Christina Dahlhaus, die Bundesvorsitzende der Fachgewerkschaft DPVKOM, das heute beim Arbeitsgericht Magdeburg beantragte Beschlussverfahren hinsichtlich der Neustrukturierung der Niederlassung Magdeburg.

Mit diesem Antrag soll das Arbeitsgericht Magdeburg feststellen, dass die zum 1. Juli 2019 gebildete „Niederlassung Betrieb Magdeburg“ keine neue betriebsratsfähige Organisationseinheit darstellt, sondern die bisherige „Niederlassung Brief Magdeburg“ als Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsrechts – nunmehr unter dem neuen Namen – fortbesteht. Dies hätte zur Folge, dass der im Mai 2018 von den Beschäftigten der Briefniederlassung Magdeburg gewählte, mehrheitlich von der DPVKOM gestellte und  bei den Beschäftigten aufgrund seiner hervorragenden Arbeit beliebte Betriebsrat weiterhin im Amt ist.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die zum Monatsbeginn erfolgte Zusammenlegung der bisherigen  Briefniederlassung Magdeburg mit einem Teil der bisherigen Briefniederlassung Braunschweig im Zuge einer Neustrukturierung der Flächenorganisation der Deutschen Post. In der hierzu zwischen dem Arbeitgeber und dem ausschließlich mit ver.di-Betriebsräten besetzten Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung wurde festgelegt, eine neue „Niederlassung Betrieb Magdeburg“ zu gründen und das laut Betriebsverfassungsgesetz vorgesehene Übergangsmandat dem mehrheitlich von ver.di gestellten Betriebsrat der Briefniederlassung Braunschweig zuzugestehen. „Mit  juristischen Taschenspielertricks versucht die Deutsche Post gemeinsam mit ver.di, den demokratisch legitimierten, DPVKOM-geführten Betriebsrat der Briefniederlassung Magdeburg kaltzustellen. Es ist  überhaupt nicht nachvollziehbar, warum in Magdeburg formal ein neuer Betrieb gebildet wird, während im übrigen Bundesgebiet aufzulösende Niederlassungen in bereits bestehende Briefniederlassungen integriert werden. Dort üben die bereits vorhandenen ver.di dominierten Betriebsräte weiterhin ihr Amt aus, während in der Niederlassung Betrieb Magdeburg das Amt des DPVKOM-geführten Betriebsrates der bisher bestehenden Niederlassung Brief Magdeburg erloschen ist. Das stinkt doch zum Himmel“, so Christina Dahlhaus. Aus Sicht der DPVKOM wurde in Magdeburg lediglich eine Umbenennung des Betriebes durchgeführt. Alles andere, wie beispielsweise die Tätigkeit und der Dienstort der Beschäftigten sowie die Räumlichkeiten bleiben bestehen. Vor diesem Hintergrund hat die bisherige Niederlassung Brief Magdeburg ihre Identität nicht verloren und der dortige DPVKOM-geführte Betriebsrat müsste ebenfalls weiterbestehen.

Kammerverhandlung beim Arbeitsgericht Magdeburg am 10. Juli 2019

Auch der DPVKOM-geführte Betriebsrat der bisherigen Niederlassung Brief Magdeburg wehrt sich gegen die bereits von der Deutschen Post umgesetzte Neustrukturierung. Er hat am 25. Juni beim Arbeitsgericht Magdeburg insgesamt drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Post AG eingereicht. In dem Rechtsstreit wird es – Stand heute – am 10. Juli 2019 zu einer Kammerverhandlung beim Arbeitsgericht Magdeburg kommen.