dbb beamtenbund und tarifunion berlin fordert die Verlängerung der Abgeltungsfristen für Resturlaube
Für Tarifbeschäftigte gibt es die Verpflichtung eventuellen Resturlaub aus 2019 bis Mai 2020 abzutragen. Andernfalls verfällt dieser. Sollte auf diese Regelung bestanden werden, so würden sich Dienstkräfte im Tarifbereich gezwungen sehen, unverzüglich Urlaub zu nehmen.
Dies kann je nach Dienstbereich zu massiven Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit führen. Insbesondere in sogenannten systemrelevanten Bereichen.
Daher fordert der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) die Verlängerung der Abgeltungsfrist für Resturlaub aus 2019 bis zum 31.12.2020 und einer Verlängerung der Abgeltungsfrist für Resturlaub aus 2020 bis zum 31.12.2021.
Der dbb berlin hat sich heute per Mail an Finanzsenator Kollatz gewandt und eine entsprechende Regelung eingefordert.