Stellenbesetzung im Bezirksamt Mitte
dbb berlin empfiehlt Schulungen in Dienstrecht und Staatsrecht
„Stellen im öffentlichen Dienst werden immer noch nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben (Grundgesetz Artikel 33 Abs. 2),“ kommentiert der Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion berlin, Frank Becker, die gegen Bezirksbürgermeister von Dassel erhobenen Vorwürfe.
Dassel soll nach Presseberichten einen Dienstposten mit einem Vertrauten besetzt und einem unterlegenen Stellenbewerber privates Geld angeboten haben, um eine Konkurrentenklage zu verhindern.
Sollte es diesen unrühmlichen Vorfall bei einer Stellenbesetzung im Bezirksamt Mitte tatsächlich gegeben haben, empfiehlt Becker dem Bezirksbürgermeister dringend eine Schulung in Sachen öffentliches Dienstrecht und Staatsrecht: „Kurse bei der Verwaltungsakademie des Landes Berlin können nicht verkehrt sein.“
Ein Disziplinarverfahren gegen den Bezirksbürgermeister, wie es bei derartigen Vorwürfen auch bei allen anderen Beschäftigten üblich wäre, sollte hier so schnell wie möglich eingeleitet werden.
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