Senat beschließt Energiesparpaket für den Landesdienst
dbb berlin: Gewerkschaftliche Spitzenorganisationen und Personalräte müssen Umsetzung begleiten
Der Berliner Senat hat am 16. August 2022 ein Energiesparpaket für den öffentlichen Dienst beschlossen, mit dem der Energieverbrauch der öffentlichen Hand in der Hauptstadt um mindestens 10 Prozent reduziert werden soll. Die Maßnahmen, die die gesamte Landesverwaltung, nachgeordnete Behörden, öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Gerichte, Justizvollzugsanstalten bis hin zu landeseigenen Kulturstätten und Betrieben betreffen, werden vom dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) grundsätzlich zur Vermeidung von Energieengpässen im Winter unterstützt.
„Allerdings dürfen“, so dbb Landeschef Frank Becker, „bei der Umsetzung Personalräte und gewerkschaftliche Spitzenorganisationen nicht außen vor bleiben, denn manche vorgesehene Maßnahme, wie etwa das Abschalten der Warmwasserversorgung muss mit Augenmaß praktiziert werden.“ Es reiche beispielsweise nicht aus, nur die Duschen in den Sporthallen, wie angedacht, unter Betrieb zu halten. Denn niemand wird ernsthaft den Frauen und Männern der Berliner Stadtreinigung die Dusche kaltstellen wollen. Auch wer der Fahrradstaffel der Polizei und den Einsatzkräften der Feuerwehr nach einem Brand die warme Dusche verweigerte, dürfe sich, über heftige Reaktionen nicht wundern.
Die Sparmaßnahmen sollen zunächst bis 31. März 2023 greifen und bei Bedarf erweitert und verlängert werden.
Hier kann die Pressemitteilung des dbb berlin als PDF-Datei heruntergeladen werden.