18. November 2022

Wiederholungswahl in Berlin

dbb berlin ruft zur Unterstützung auf

Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) ruft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes auf, sich schon jetzt freiwillig als Wahlhelferinnen und -helfer für die Wahlwiederholung in Berlin zu melden.

Hierbei setzt der dbb berlin allerdings ausschließlich auf die Freiwilligkeit der Beschäftigten. „Eine Verpflichtung oder gar Auslosung von Kolleginnen und Kollegen, die dann von ihren Dienststellen nachdrücklich ‚gebeten‘ werden, entsprechende Meldezettel für die Bereitschaft als Wahlhelfer/in auszufüllen, ist für den dbb berlin keine Option.“, so dbb Landeschef Frank Becker. In der Vergangenheit konnten derartige Versuche erfolgreich abgewehrt werden.

Der Senat hat inzwischen beschlossen hat, das sogenannte Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer/innen auf 240 Euro zu erhöhen. Auch der Freizeitausgleich für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Berlin soll angehoben werden (2 Tage für Wahlhelfer/innen und 3 Tage für Wahlvorstände). Die Wahlhelfer/innen können zwischen Geldleistung und Freizeitausgleich wählen.

Die Entscheidung, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordneten- versammlungen wiederholt werden müssen, hat der Verfassungsgerichtshof Berlin am 16. November 2022 getroffen. Der Termin für die Wiederholung der Wahlen ist der 12. Februar 2023.

Weitere Informationen für Interessierte gibt es auf der Homepage des Landeswahlleiters unter diesem Link.