22. Mai 2024

Senat legt Gesetzentwürfe zur Besoldungsanpassung und Erhöhung der Lebensarbeitszeit vor

dbb berlin: Wir werden die Vorhaben genau prüfen!

Heute sind beim dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) zwei Gesetzentwürfe eingegangen. Der eine befasst sich mit der Besoldungsanpassung (2024 -2026), der die Übernahme des Tarifergebnisses (Tarifvertrag der Länder) und eine Anpassung an die Besoldung des Bundes beinhaltet. Der andere Entwurf soll die Anhebung der Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Land Berlin regeln.

„Wir begrüßen, dass der Senat den Tarifvertrag (TV-L) 1:1 für die Beamtinnen und Beamten übernehmen möchte“, äußerte sich dbb Landeschef Frank Becker nach erster Durchsicht zu den vorgesehenen Besoldungsmaßnahmen. Auch die ersten Schritte in Richtung Angleichung der Berliner Besoldung an die Bundesbesoldung werden vom dbb berlin grundsätzlich positiv gesehen. Nach den ersten Angleichungsschritten müssten allerdings zuverlässig weitere folgen. „Dann fehlt aber immer noch ein Reparaturgesetz für die A-Besoldung (analog des bereits verabschiedeten Reparaturgesetzes für Richterinnen und Richter). Erst wenn auch diese Hausaufgabe erledigt ist, darf uns der Senat auch mit der Anhebung der Lebensarbeitszeit kommen.“, stellte Becker klar und kündigte eine sehr genau Überprüfung beider Senatsvorlagen durch seine Organisation an.

Konkret sieht der Besoldungsgesetzentwurf zum 1. November 2024 einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro vor. Zum 1. Februar 2025 soll es 5,5 % aus dem Tarifergebnis zuzüglich einer „ersten Rate“ zur Angleichung an die Bundesbesoldung in Höhe von 0,76 % geben. Im Januar 2026 ist mit weiteren 0,76 % eine „zweite Rate“ zur Angleichung an die Besoldungserhöhung geben. Fehlen also noch mindestens 0,39 % Anhebung, wenn man davon ausgeht, dass der Unterschied zur Bundesbesoldung derzeit 1,91 % beträgt.

Nach dem Gesetzentwurf zur Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte soll das Pensionseintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden.

Ab 2026 soll sie in acht Schritten steigen. Ausgenommen von der Erhöhung bleiben die Vollzugs- und Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Justiz.

Hier kann die Pressemitteilung des dbb berlin als PDF-Datei heruntergeladen werden.