Änderung Landesbeamtenversorgungsgesetz in Kraft getreten
Hinzuverdienstgrenze auf 525 Euro erhöht
Am 26. Juni 2022 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden unter anderem die Hinzuverdienstgrenzen angehoben. "Wir begrüßen diese gesetzliche Änderung ausdrücklich, da diese Erhöhung der Hinzuverdienstmöglichkeiten allen Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern zugute kommt, die wegen Erreichen der Regelaltersrente oder einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden sind und die Voraussetzungen für eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14 a Landesbeamtenversorgungsgesetzes erfüllen.", bewertet dbb Landeschef Frank Becker diese Änderung.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Rundschreiben IV Nr. 30/2022 Hinweise zu dieser gesetzlichen Änderung bekannt gegeben.
Hier kann das Rundschreiben IV Nr. 30/2022 vom 14. Juli 2022 als PDF-Datei heruntergeladen werden.