17. April 2024

dbb berlin:

Keine Arbeitszeitverlängerung ohne Abbau der Besoldungsdefizite!

„Erst müssen die Besoldungsdefizite, unter denen die Berliner Landesbeamtinnen und -beamten seit vielen Jahren leiden, abgebaut werden, bevor eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit auch nur andiskutiert werden kann“, kommentierte dbb Landeschef Frank Becker Informationen, wonach den Spitzenverbänden des öffentlichen Dienstes in Berlin noch im Mai 2024 ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf das 67. Lebensjahr zugehen soll.

Die Stellungnahme des dbb berlin wäre dazu mehr als eindeutig: Zustimmung auf gar keinen Fall geben, bevor der Senat und das Abgeordnetenhaus nicht endlich ihre besoldungspolitischen Hausaufgaben erledigt haben! Und die sind außerordentlich umfangreich!

Auch wenn Berlin das zweite Bundesland war, das die Inflationsausgleichszahlung an die Beamtinnen und Beamten gezahlt hat, so fehlt immer noch ein Gesetzentwurf zu der von der Regierungskoalition fest zugesagten Angleichung der Berliner Besoldung an das Bundesniveau. Und in Sachen amtsangemessener Alimentation kneift der Senat vor analogen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bei den Richtern weiter beide Augen zu und setzt, wie schon die Vorgängerregierungen, auf eine Verzögerungstaktik zu Lasten der Betroffenen anstatt seiner Verpflichtung zu einer verfassungsgemäßen Bezahlung nachzukommen. Einbußen beim Weihnachtsgeld und die komplette Streichung des Urlaubsgeldes sind entgegen anderslautender fester Zusagen nicht wieder kassiert worden und von den Nullrunden, die das Besoldungsniveau in Berlin jahrelang auf den bundesweiten Tiefstand gedrückt haben, will niemand mehr etwas wissen.

Angesichts dieses Berges unerledigter Altlasten muss ein Gesetzentwurf zur Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit, bevor noch nicht einmal das Ergebnis der letzten Tarifrunde auf die Beamten gesetzlich geregelt ist, auf völliges Unverständnis stoßen, wenn nicht gar provokativ auf die Betroffenen wirken.

Empörung dürfte insbesondere auslösen, dass ausgerechnet ein Ländervergleich dafür herhalten soll, um den sich Berlin bei seiner Beamtenbesoldung nicht geschert hat, bis das Personal in Scharen abgewandert ist und die Funktionsfähigkeit der Exekutive auf der Kippe stand.