22. Januar 2016

dbb berlin wendet sich mit Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus und alle Parteivorsitzende

Keine Verzögerung von Verwaltungsvorgängen durch Personalräte

Aus gegebenem Anlass hat sich der dbb beamtenbund und tarifunion berlin an alle Fraktionsvorsitzenden der im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen Parteien sowie die Parteivorsitzenden der Parteien in Berlin gewandt, um wieder einmal Unterstellungen, dass Personalräte Vorgänge in den Verwaltungen verzögern, entgegen zu treten.

"Alle Jahre wieder wird offensichtlich im Abgeordnetenhaus eine Diskussion über die "Beteiligung der Personalräte" losgetreten, weil dadurch angeblich Vorgänge verzögert, wenn nicht gar böswillig verschleppt werden.

Mit der gleichen Regelmäßigkeit tritt dann der dbb beamtenbund und tarifunion berlin auf den Plan, um den „Sturm im Wasserglas“ mit dem schlichten Hinweis auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beruhigen.

Wie gesagt, schon ein Blick in das Personalvertretungsgesetz zum Thema Mitbestimmung hilft hier weiter. In § 79 Absatz 2 heißt es: "Der Beschluss der Personalvertretung ist der Dienststelle innerhalb von zwei Wochen, im Falle der außerordentlichen Kündigung innerhalb einer Woche seit Zugang des Antrags schriftlich mitzuteilen und im Falle der Ablehnung zu begründen. Die Maßnahme gilt als gebilligt, wenn nicht die Personalvertretung innerhalb der genannten Frist die Zustimmung schriftlich verweigert; dies gilt nicht wenn die Personalvertretung schriftlich Fristverlängerung beantragt hat."

Es geht also in der Regel – Fristverlängerungen sind überaus selten – um ganze zwei Wochen, ein Zeitraum, der für eine fundierte Stellungnahme zu teilweise sehr komplexen Sachverhalten alles andere als großzügig bemessen ist. Wenn der dbb berlin diese eindeutige, klare und einfache gesetzliche Regelung immer wieder zitieren muss, drängt sich allerdings allmählich ein ganz anderer Verdacht auf: Unternehmen hier einige Verwaltungsleitungen möglicherweise den Versuch, Mitbestimmungsrechte der Personalräte dadurch auszuhebeln, dass Politikerinnen und Politikern ein absichtliches zeitraubendes Taktieren der Personalräte suggeriert wird?

Halten lassen sich derartige Unterstellungen nicht, auch nicht, wenn der Personalrat einmal eine Maßnahme ablehnt. Dann muss er nämlich eine stichhaltige Begründung liefern, die ggf. vor der Einigungsstelle bzw. den Gerichten Bestand hat. Kein Raum auch hier für eine leichtfertige Verzögerungstaktik, eben so wenig wie bei "Mitwirkungsangelegenheiten", bei denen die Dienststelle ohnedies lediglich ihre Entscheidung mitteilen muss.

Also, jede Unterstellung, dass Personalvertretungen Vorgänge in die Länge ziehen, ist unhaltbar und gehört in das Reich der Fabel. Für eine Bekanntgabe dieser eindeutigen Sachlage in Ihrer Fraktion wären wir außerordentlich dankbar, damit nicht immer wieder Falschdarstellungen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Personalräten empfindlich stören."