dbb berlin fordert weiter: Unbefristete Übernahme aller Auszubildenden
Land Berlin will auf sachgrundlose Befristungen verzichten
Im öffentlichen Dienst des Landes Berlin soll es künftig grundsätzlich keine neuen ohne sachlichen Grund befristeten Arbeitsverträge mehr geben. Einen entsprechenden Antrag von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen hat der Senat am 10. April 2018 beschlossen. Rechnung getragen wird damit einer langjährigen Forderung des dbb. Dringend nachgebessert werden muss allerdings noch bei den vorgesehenen Regelungen für Auszubildende und bei den bereits bestehenden befristeten Verträgen.
Erleichtert zeigte sich dbb Landeschef Frank Becker über den Beschluss des Senats: „Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist längst überfällig. Keinerlei Verständnis haben wir allerdings dafür, dass ausgerechnet bei den Auszubildenden eine Ausnahme gemacht werden soll. Wir benötigen so dringend Nachwuchskräfte für das Land Berlin, dann müssen wir ihnen auch etwas bieten. Wir fordern weiter die unbefristete Übernahme aller Auszubildenden - ohne Wenn und Aber. “
Die Senatsvorlage erkennt nämlich als sachlichen Grund für eine Befristung an, wenn Auszubildenden über das benötigte Maß hinausübernommen werden, um diesen z. B. den Übergang in das Berufsleben zu erleichtern.
Bestandsverträge einbeziehen!
Außerdem fordert der dbb berlin, dass alle - also auch die bereits bestehenden - sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt werden. Frank Becker: „Dies ist allein schon vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung das Gebot der Stunde.“
Senator Kollatz-Ahnen erwartet vom Wegfall der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen eine erhebliche Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers Berlin: „Befristungen wurden in der Vergangenheit mitunter als verlängerte Probezeiten missbraucht. Für die Beschäftigten bedeutete das große Unsicherheit. Auch der Arbeitgeber verpasst damit eine wichtige Chance, Verbindlichkeit zu schaffen und Beschäftigte an sich zu binden.“, räumte der Senator ein.
Der Senatsentwurf betrifft alle Senatsverwaltungen mit ihren nachgeordneten Behörden und nicht rechtsfähigen Anstalten sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe ohne eigene Arbeitgebereigenschaft. Erwartet wird, dass künftig auch die Bezirksverwaltungen keine befristeten Arbeitsverträge mehr ohne sachlichen Grund abschließen.