27. März 2020

Corona:

Landesverwaltungsamt muss Prioritäten setzen

So ärgerlich es für den/die einzelne/n Beamten/in sein mag, wenn sich die Bearbeitung von Beihilfeanträgen deutlich in die Länge zieht, noch viel härter wären die Konsequenzen, wenn das Landesverwaltungsamt Gefahr liefe, durch Quarantänemaßnahmen weitgehend außer Gefecht gesetzt zu werden. Verständnis für verspätete Auszahlungen also ist sicherlich auch gefragt, zumal die Beihilfestellen weiterhin Anträge mit hohen Rechnungen und Pflegekosten abarbeiten - sogenannte EILT-Fälle. Normale Beihilfeanträge hingegen – mit kleineren Summen – werden gegenwärtig zurückgestellt.

Nach Informationen des dbb berlin, der in engem Austausch mit dem zuständigen Staatsekretär in der Senatsverwaltung für Finanzen Fréderic Verrycken steht, kommt es zu den Verzögerungen, weil das Landesverwaltungsamt wegen der Corona-Epidemie einen großen Teil seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schutz vor Infektionen nur noch in alternierender Teilzeit arbeiten lässt.

In einem Pandemieplan des Hauses wurde parallel dazu festgelegt, welche Prioritäten das Haus angesichts der verminderten Arbeitskapazitäten setzen muss.

Absoluter Vorrang ist dabei naturgemäß der Abrechnung und Auszahlung von Bezügen eingeräumt worden. Aber auch die Bearbeitung besonderer Beihilfeanträge bzw. die Auszahlung dieser besonderen Beihilfen finden sich auf der Prioritätenliste wieder, ebenso wie zentrale Beschaffungen zur Pandemiebekämpfung.

Gegenwärtig sieht das Landesverwaltungsamt keine Möglichkeit das verminderte Personal wieder aufzustocken, ohne die Ansteckungsgefahr für die Beschäftigten zu erhöhen und damit möglicherweise einen quarantänebedingten Totalausfall zu riskieren.

Die normale Beihilfe käme in einem solchen Fall noch sehr viel später zur Auszahlung.

Für eine Bearbeitung der sensiblen und deshalb besonders schutzwürdigen Beihilfedaten im Homeoffice fehlen leider die technischen Möglichkeiten.