Geschäftsbereich Tarif des dbb teilt mit:
Lehrer in Willkommensklassen - Vorsicht vor Falschmeldungen!
Laut Berliner Zeitung vom 28. Juni 2016 behauptet die GEW Berlin, dass Pädagogen in den Berliner Willkommensklassen durch Neuverträge künftig auf mehrere hundert Euro Monatsentgelt verzichten müssten – wegen des Tarifvertrags zur Lehrereingruppierung von dbb und TdL.
Der dbb weist darauf hin, dass die Bezahlung der beispielsweise durch Studium in „Deutsch als Fremdsprache / Zweitsprache“ für Aufgaben in den Berliner Willkommensklassen qualifizierten Beschäftigten gar nicht nach dem LehrkräfteTarifvertrag erfolgen kann und zumindest aktuell auch nicht danach erfolgt.
Der TV EntgO-L erfasst insbesondere Lehrkräfte, die an Schulen „in mindestens einem Schulfach“ unterrichten. "Deutsch als Fremdsprache / Zweitsprache" ist das nach landesrechtlichen Berliner Vorgaben bislang nicht. Allein deshalb fallen diese Beschäftigten nicht unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages EntgeltordnungLehrkräfte, genauso wie sie nicht von dem zum 1. August 2015 abgelösten Berliner Eingruppierungserlass erfasst waren.
Eine Verschlechterung kann es mangels Vergleichbarkeit von Eingruppierungsregelungen alt und neu gar nicht geben. Bislang ist der TV EntgO-L auf diese Beschäftigtengruppe schlicht nicht anwendbar.
Die Senatsverwaltung prüft vielmehr, die bislang ungeregelten Eingruppierungen nunmehr dem TV EntgO-L unterzuordnen: Die entsprechende Anwendung der Eingruppierungsregelungen in Abschnitt 2 EntgO-L ergibt dann die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 mit Perspektive auf die Entgeltgruppe 11 (Angleichungszulage ab August 2016) für den geeigneten Masterabsolventen sowie für den Bachelorgrad die Entgeltgruppe 10.
Hätte das Land Berlin bereits vor dem 1. August 2015, dem Inkrafttreten des TV EntgO-L, entsprechende Beschäftigte für Aufgaben der Eingewöhnung in das Schulsystem in Willkommensklassen eingestellt und analog zum alten Erlass einzugruppieren gehabt, wäre im Grundschulbereich sowohl mit Master wie auch mit Bachelor maximal in die Entgeltgruppe 10 eingestellt worden. Demgegenüber ist die beabsichtigte Anwendungsklarstellung (analoge Anwendung des Abschnitts 2 EntgO-L) für den Willkommensklassenlehrer mit Masterabschluss in „Deutsch als Fremdsprache / Zweitsprache“ also eine erstmalige echte Verbesserung.
Hintergrund: Seit dem 1. August 2015 ist mit dem TV EntgO-L erstmals eine tarifvertragliche Eingruppierung sowie eine Entgeltordnung (EntgO-L) für Lehrkräfte in Kraft. Die EntgO-L ersetzt die bis dahin gültigen Arbeitgeberrichtlinien und Eingruppierungs-Erlasse der Länder, auf deren Gestaltung die Gewerkschaften keinen Einfluss hatten. Der dbb und die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder, ohne Hessen) sind sich darin einig, dass das neue Tarifwerk gerade in der Anfangsphase einer ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen ist.
Die Ablösung der bisherigen Richtlinien und Ländererlasse zur Lehrereingruppierung erfolgte mit individuellem Bestandsschutz. Daher gilt, dass Veränderungen einen Antrag der übergeleiteten Lehrkraft voraussetzen. Antragsgegenstand können ausschließlich Verbesserungen nach dem TV EntgO-L sein. Insbesondere eine niedrigere als die bisherige Eingruppierung ist für die Dauer der über den 31. Juli 2015 hinaus unveränderten Tätigkeit, auch im Fall einer Anschlussbefristung, ausgeschlossen.