29. März 2021

Mitbestimmungsgremien

Personalräte - Handlungsfähigkeit erhalten!

Der dbb berlin hat die Vorsitzenden der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, durch eine kurzfristige Änderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen unter „Corona-Bedingungen“ sicherzustellen.

Hintergrund der dbb Initiative ist die Tatsache, dass rein gesetzestechnisch Personalratssitzungen bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort vorgesehen sind.

Wegen der gegenwärtigen Infektionsrisiken sind derartige Zusammenkünfte – insbesondere bei großen Gremien – nicht mehr möglich. Zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind deshalb gesetzgeberische Maßnahmen notwendig, die auch in Videokonferenzen gefasste Beschlüsse der Gremien rechtssicher machen.

Der dbb Appell ist nicht ohne Wirkung geblieben: Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits am 18. März 2021 im Abgeordnetenhaus beschlossen.

Über die Gesetzesänderung hinaus fordert der dbb berlin, dass die Dienststellen den notwendigen Geschäftsbedarf (technische und räumliche Ausstattung) gem. Personalvertretungsgesetz sicherstellen. Schließlich sollte auch für den Fall der zwingenden Notwendigkeit einer digitalen Personalversammlung vorgesorgt werden.

"Ich möchte ausdrücklich betonen, dass in dieser Angelegenheit Gespräche mit den Abgeordneten Goiny (CDU) und dem Fraktionsvorsitzenden Schatz (Die Linke) hilfreich und zielführend waren.", kommentierte dbb Landeschef Becker die Initiative des dbb berlin.