„Hauptstadtzulage“: Strukturelle Lösungen statt Schnellschuss
Senat beschließt Hauptstadtzulage
Der Berliner Senat hat beschlossen, den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine „Hauptstadtzulage“ zu zahlen. Doch damit gefährdet das Land die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, warnt vor einem „Flickenteppich“ bei der Bezahlung in den Ländern.
Die Bezahlung im öffentlichen Dienst der Bundesländer ist in einem Flächentarifvertrag geregelt („Tarifvertrag der Länder“, kurz TV-L), den die entsprechenden Tarifpartner verhandeln. Das sind die TdL als Arbeitgeber und die Gewerkschaften dbb und ver.di. „Sinn des Flächentarifvertrages ist es, einen Flickenteppich bei der Bezahlung zu vermeiden. Das bedeutet für Berlin allerdings, dass auch Zulagen nur mit Zustimmung der anderen TdL-Mitglieder gezahlt werden können. Ansonsten droht der Rauswurf aus der Tarifgemeinschaft und Berlin müsste – wie derzeit Hessen als einziges anderes Bundesland – einen eigenen Tarifvertag aushandeln“, erklärte Geyer. „Ein Wettbewerb der Länder untereinander um das ohnehin knappe Personal ist aber nicht zielführend.“
Frank Becker, dbb berlin: Sträfliches Versäumnis des Berliner Senats
"Nach Ansicht des dbb berlin hätte der Berliner Senat für das Vorhaben aber von vornherein – also lange vor Beginn der Pandemie – die Zustimmung der TdL eingeholen müssen - und nicht erst in diesem Jahr. Dies ist ein sträfliches Versäumnis dieses Senats, dessen Folgen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin auszubaden haben. Wir haben den Senat bereits vor mehr als einem Jahr aufgefordert, die entsprechende Zustimmung der TdL einzuholen.", so dbb Landeschef Frank Becker.
Hier kann der Senatsbeschluss vom 8. September 2020 als PDF heruntergeladen werden.