19. Mai 2021

Aus den Sitzungen des Senats am 14. und 18. Mai 2021

Senat beschließt Siebte Änderungsverordnung und Stufenplan – Überlegungen zu weiteren Öffnungsschritten

In seiner Sitzung am 14. Mai 2021 hat der Senat die Siebte Änderungsverordnung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie am 18. Mai 2021 einen Stufenplan mit Überlegungen zu weiteren Öffnungsschritten verabschiedet.

Hier kann die Siebte Änderungsverordnung als PDF heruntergeladen werden.

Nachstehend finden Sie den Stufenplan mit den Überlegungen zu weiteren Öffnungsschritten (Pressemitteilung des Senats von 18. Mai 2021), die in 14-Tage-Schritten erfolgen sollen.

Allerdings sind stetig sinkende Inzidenzen die Voraussetzung für deren Umsetzung. Diese Schritte werden konkret in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung umgesetzt. Der Senatsbeschluss hierüber wird am 1. Juni 2021 getroffen.

Wir werden den Beschluss zu gegebener Zeit veröffentlichen.

"Zum 04. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 01.06.2021):

Kontaktbeschränkungen:

• Kontaktbeschränkungen drinnen 5 Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis 14)

• Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

• Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)

• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Freizeitangebote:

• Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht

• Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht

Sport:

• Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene

• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene

• Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht

• Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht

• Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht

Hochschulen:

• Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept

• Mensenöffnung analog zu Gastronomie

Zum 18. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 14.06.2021):

Kontaktbeschränkungen:

• Kontaktbeschränkungen drinnen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

• Kontaktbeschränkungen draußen Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

• Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Personen erlaubt
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 200 Personen erlaubt
(ab 11 Personen Testpflicht)

• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Gastronomie:

• Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht

Freizeitangebote:

• Freizeitangebote außen ohne Terminbuchung und Test, mit Hygienekonzept

• Freizeitangebote innen mit Terminbuchung und Testpflicht

• Ausflugsschiffe, Stadtrundfahrten auch in geschlossenen Fahrzeugen, Stadtführungen innen

Hotels:

• Touristische Übernachtungen möglich mit max. 50 Prozent Belegung, Testpflicht

Hochschulen:

• Prüfungen und Lehrveranstaltungen an Hochschulen in Präsenz mit Testung und Hygienekonzept

Sport:

• Sport im Freien in Gruppen ohne Test

• Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene

• Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

Einzelhandel:

• Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

Prostitution:

• Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr

• Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlung mit Hygienekonzept, Terminbuchung und Testpflicht"

Hier kann die Presseerklärung des Senats vom 18. Mai 2021 als PDF heruntergeladen werden.