22. April 2021

Reparaturgesetz

Senat missachtet Verfassungsgebot

Außerordentlich heftige Kritik hat der dbb berlin erneut am Entwurf des vom Senat vorgelegten Reparaturgesetzes in einer offiziellen Stellungnahme gegenüber Finanzsenator Matthias Kollatz geübt. Absolut nicht nachvollziehbar sei. dass das Gesetz lediglich Verfassungsverstöße in der Richterbesoldung beseitigen soll und entsprechende Tatbestände in der A-Besoldung völlig außer Acht lässt.

Der Senat verschanzt sich damit hinter dem Wortlaut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das für die Besoldung der Richter nach R1 und R2 in den Jahren 2009 bis 2015 und nach R3 im Jahre 2015 klare Verstöße gegen die amtsangemessene Alimentation festgestellt und deren Beseitigung bis 1. Juli 2021 gefordert hat.

Unzweifelhaft und mit eindeutigen Berechnungen belegt ist aber, dass die in der R-Besoldung höchstrichterlich monierten Verfassungsverstöße alle Beamtinnen und Beamten betreffen, insbesondere die in der Besoldungsordnung A.

Unwürdiges Spiel mit der Zeit

Warum der Berliner Senat diese Tatsache in seinem Reparaturgesetz klar missachtet, ist für den dbb berlin sonnenklar: Hier soll einmal mehr auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten gespart und die gerechte Besoldung vorenthalten werden, bis Karlsruhe das Land in einem weiteren Urteil zur Zahlung verpflichtet.

Dieses unwürdige Spiel mit der Zeit brandmarkt der dbb berlin in seiner Stellungnahme als Fortsetzung einer verfehlten und beamtenfeindlichen Politik. Erneut versage das Land als Dienstherr und belaste das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis empfindlich.

Nicht weniger schäbig verhält sich der Senat, was die Zeitspanne der im Reparaturgesetz vorgesehenen Nachzahlungen an die Richter betrifft. Denn im Jahr 2015 haben die Verstöße gegen die amtsangemessene Alimentation keineswegs ein Ende gefunden. Auch hier klammert sich das Land an den Wortlaut des Karlsruher Urteils, wohlwissend dass seine zeitliche Beschränkung lediglich Folge des Streitgegenstands war, um Zahlungen zu verzögern.

Denn die den Berliner Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern ab 2016 gewährte Besoldung lag unstrittig weiter unter der anderer Bundesländer und des Bundes, während die Lebenshaltungskosten umgekehrt überproportional angestiegen sind – u.a. Anlass für die Einführung der mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Mietpreisbremse.

Mindestabstandsgebot verletzt

Auch mit dem Mindestabstandsgebot hat die Besoldungspolitik des Berliner Senats in den Folgejahren nach 2015 wenig am Hut gehabt. Denn erst zu Beginn diesen Jahres wurde die für das Mindestabstandsgebot maßgebliche unterste Besoldungsstufe A4 abgeschafft. Trotzdem musste den Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsstufe A5 bis A8 immer noch ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag auf den Familienzuschlag gewährt werden, um ein amtsangemessenes Besoldungsniveau zu erreichen.

Die durchsichtige Zeitschinderei, die mit dem Reparaturgesetz in seiner jetzigen Fassung betrieben wird, schafft Ungerechtigkeit, missachtet die Verfassungsverpflichtung nach Artikel 33 Grundgesetz und vergiftet unnötig das Klima gegenseitige Vertrauens zwischen Dienstherrn und Beschäftigten. Der dbb berlin fordert und erwartete deshalb ausdrücklich die Einbeziehung aller Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung A in das Gesetz sowie die Erweiterung der Besoldungsreparaturen auf die Folgejahre nach 2015.