Hauptausschuss ändert Gesetzentwurf zur Hauptstadtzulage
Wichtige Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion berlin übernommen
Die sogenannte Hauptstadtzulage soll – anders als im Gesetzentwurf des Senats vorgesehen – nach dem Willen des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses jetzt doch ab 1. November 2020 unbefristet gewährt werden.
Damit folgte der Ausschuss am 27. Mai 2020 Forderungen, die der dbb berlin in Schreiben an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, insbesondere des Hauptausschusses, nachdrücklich erhoben hatte.
Im Änderungsentwurf wurde auch eine Regelung aufgenommen, die die im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes in entsprechender Anwendung in die Ballungsraumzulage einbezieht. Auch die Beschäftigten der Beteiligungen des Landes sollen die Zulage erhalten. Allerdings liegt hierzu immer noch nicht die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vor.
Der Forderung des dbb berlin, auch den Beamtinnen und Beamten oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 die Hauptstadtzulage zu gewähren, wurde nicht entsprochen. Ihnen soll lediglich ein monatlicher Zuschuss von 15 Euro für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg gewährt werden.
Auch die geforderte Ruhegehaltfähigkeit der Zulage hat der Hauptausschuss nicht beschlossen.
Der Gesetzentwurf muss jetzt am 4. Juni 2020 vom Plenum des Abgeordnetenhauses endgültig beschlossen werden. „Der dbb berlin wird im Vorfeld seine weiteren Forderungen zur Nachbesserung erneut vehement einbringen,“ kündigte dbb Landeschef Frank Becker an.
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