11. Januar 2022

Aus der Sitzung des Senats vom 11. Januar 2022

Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2022 die Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnungdie beschlossen. Diese wird am 15. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:

  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.
  • In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativen Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G plus-Bedingungen stattfinden.
  • Die Rechtsgrundlage für die Einführung flächendeckender (Lolli-)Tests in Kindertagesstätten wird geschaffen.
  • Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.
  • In kleinen Geschäften des Einzelhandels (bis 100 Quadratmeter) muss der 2G-Nachweis unverzüglich nach Betreten und nicht bereits am Eingang kontrolliert werden.

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 11. Februar 2022 verlängert.

Hier kann die Pressemitteilung des Senats als PDF-Datei heruntergeladen werden.