18. August 2023

dbb berlin und DPolG Berlin:

Angriffsentschädigung gefordert

Der dbb berlin und die DPolG Berlin wollen die ungebremst wachsende Gewalt gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und den alarmierenden Mangel an Wertschätzung für ihre Arbeit nicht tatenlos hinnehmen, sondern verlangen ein deutliches Signal der Unterstützung und Wertschätzung.

Gemeinsam haben sie jetzt eine Angriffsentschädigung für die Opfer von Gewalt bei der Polizei und im gesamten Landesdienst gefordert.

Die Initiative dazu war von der DPolG Berlin ausgegangen, die eine derartige Entschädigung für alle Einsatzkräfte verlangt hat, die im Dienst geschlagen, getreten, geschubst oder sonst wie körperlich angegangen oder beleidigt worden sind. „Es ist dabei egal, ob sie verbeamtet oder tarifbeschäftigt sind”, betonte der Berliner DPolG-Chef Bodo Pfalzgraf in diesem Zusammenhang

Die dbb Landesleitung hat diese Forderung auf ihrer Sitzung am 15. August 2023 aufgegriffen und auf den gesamten Landesdienst ausgedehnt. dbb Landeschef Frank Becker: "Wir halten es für sinnvoll, alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie ehrenamtlich Tätige, z.B. für DRK und Freiwillige Feuerwehr, entsprechend zu entschädigen."

Auch über die Entschädigungssumme sind sich der dbb berlin und seine Fachgewerkschaft DPolG einig: „2000 Euro sollen künftig bei körperlichen Angriffen fällig werden, bei Beleidigungen 1000 Euro pro Einsatzfall“, rechnet Bodo Pfalzgraf vor.

Prüfung von Amts wegen

Damit das Ganze nicht im Sande verläuft, sollen die Behörden von Amts wegen die Prüfung übernehmen und sofort zahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Konkret heißt das, die Regelung soll bei allen Beschäftigten im Landesdienst greifen, die in Ausübung ihres Dienstes oder in Folge der Amtsausübung durch eine rechtswidrige Handlung geschädigt werden.

Sichergestellt werden muss außerdem, dass die Zahlung unabhängig von eventuellen Schmerzensgeldansprüchen oder vom  Grad der Verletzung geleistet und als zusätzliche, einkommenssteuer- und pfändungsfreie Unfallfürsorgeleistung ausbezahlt wird.

Weitere Voraussetzung soll ein abgeschlossenes Strafverfahren sein. Und schließlich erwarten dbb berlin und DPolG Berlin, dass die Behörde in allen genannten Fällen die Krankheits-, Unfallfürsorge- und Ausfallkosten von den Tätern einklagt.

Aufrüttelnde Zahlen

Die DPolG Berlin hat die Forderung nach einer Angriffsentschädigung mit den aufrüttelnden Zahlen Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2022 untermauert: Danach wurden allein im Jahr 2022 in Berlin 8.726 Polizeivollzugskräfte Opfer eines Opferdelikts. Das sind 157 Fälle (+1,8 Prozent) mehr als 2021. Von diesen 8.726 geschädigten Polizeivollzugskräften wurden 1.565 körperlich verletzt (17,9 Prozent), 16 von ihnen schwer verletzt.

Die Zunahme körperlicher und verbaler Gewalt ist keineswegs ein Berliner Phänomen. Auch in Hamburg gibt es wegen einer vergleichbaren Gewaltentwicklung einen Vorstoß in Richtung Entschädigung und in Hessen wurde bereits Ende 2021 eine Angriffsentschädigung Die Angriffsentschädigung gilt in Hessen als Dienstunfallfürsorgeleistung für staatlich Beschäftigte und sogar für Ehrenamtliche eingeführt, die durch einen Angriff verletzt worden sind eingeführt.