Fachaussschuss für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen und Gewerkschaft?

Dem Gesetz nach sind Menschen mit Behinderungen Menschen, die körperliche,seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindernkönnen. Dabei wird nicht die Diagnose, sondern die Wechselwirkung mit der Umwelt in den Vordergrund stellt.

Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf

  • Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
  • bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,
  • Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,
  • behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätteneinschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
  • Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung.

In Deutschland wird Schwerbehindertenrecht zu oft noch als Individualproblembehandelt, werden Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit nur als Thema der Schwerbehinderten gedacht.
Das Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) kennt keine Gewerkschaften. 

Aber: Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit sind für alle wichtig.

Der beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) mit seinen Mitgliedsgewerkschaften setzt sich als Interessenvertreter der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienstherrn bzw. Arbeitgebern sowie als Unterstützer der örtlichen Personal- und Betriebsräte für gute und gesunde Arbeitsbedingungen ein. Barrierefreie Gebäude, bedienbare IT-Technik, gebrauchstaugliche Arbeitsmittel sind unabdingbar dafür. Lt.SGB IX ist es Aufgabe der Personalräte, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben zu fördern. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. Der dbb berlin vermittelt,dass dazu notwendige Wissen. Das gewerkschaftliche Netzwerk dient als Austauschplattform.

Es gibt im dbb berlin den Fachausschuss für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Er achtet darauf, dass die Angelegenheiten der behinderten Menschen in der Berliner Verwaltung im Blickfeld der Gewerkschaftsarbeit bleiben. Regelmäßig setzt er Impulse, um die Bedingungen für diese Beschäftigten zuverbessern.

Wenn Du in der Berliner Verwaltung beschäftigt bist,

  • informiere uns, wenn es mit der Barrierefreiheit hakt,
  • bringe Deine Verbesserungsideen ein,
  • rede mit uns, wen du von Nachteilen betroffen bist,
  • tritt in eine unserer dbb-Gewerkschaften ein (Wir gewähren Mitgliedern individuelle Beratung bis hin zu Rechtsschutz).