21. Mai 2026

Besoldung und Versorgung

Anpassung ohne Abstriche!

Das Tarifergebnis TV-L wird zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen und das entsprechende Gesetz hat nicht allzu lange auf sich warten lassen.

Noch vor der Parlamentarischen Sommerpause hat das Abgeodnetenhaus am heutigen 21. Mai 2026 ohne irgendwelche Taschenspielertricks zulasten der Beamten und Versorgungsempfänger den von Finanzsenator Stefan Evers vorgelegten Gesetzentwurf passieren lassen.

Anerkennende Worte gab es deshalb von dbb Landeschef Frank Becker: „Unsere Forderung nach zeit- und inhaltsgleicher Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten ist in das Gesetz eingeflossen. Wir werten die Regelung positiv, danken dem Finanzsenator für die vollständige und zügige Umsetzung des Tarifergebnisses und erwarten jetzt eine schnelle Auszahlung rückwirkend zum 1. April.“ 

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung der Besoldung und Versorgung ab 1. April 2026 um 3,8 Prozent vor. Diese Erhöhung setzt sich aus der 2,8 prozentigen Erhöhung im Tarifbereich und einer vorgezogenen 1 prozentigen Erhöhung, die im Tarifbereich erst ab 1. Januar 2028 greift, zusammen. Auf diese Weise soll sowohl der im Tarifabschluss vereinbarten Mindestanpassung in Höhe von 100 Euro Rechnung getragen werden, als auch das Abstandsgebot gewahrt werden 

Die Entgelterhöhung im Tarifbereich ab 1. März 2027 um 2,0 Prozent wird zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Vergleichbares gilt für die Anwärtergrundbeträge, die ab 1. April 2026 um 90 Euro und ab 1. März 2027 um weitere 60 Euro erhöht werden.

Aufgrund der aktualisierten Rechtsprechung des BVerfG wird im Jahr 2027 darüber hinaus eine grundsätzliche Überprüfung der Besoldungsstruktur im Land Berlin vorgenommen, in deren Rahmen auch untersucht wird, ob weitere Besoldungsanpassungen im Jahr 2028 notwendig werden.

Auch die Stellenzulagen werden ab 1. April 2026 um 3,8 Prozent und ab 1. März 2027 um 2,0 Prozent erhöht. Dasselbe gilt für die Erschwerniszulage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen, die in den meisten Bundesländern ebenfalls bei linearen Besoldungsanpassungen berücksichtigt wird.

Die Mehrarbeitsvergütungssätze sollen schließlich ebenfalls , wie in den vergangenen Jahren, in Höhe der linearen Anpassung der Besoldungsbezüge steigen.