Senat beschließt Vereinheitlichung des Umgangs mit Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren zur amtsangemessenen Besoldung
Anträge, Widersprüche und Klageverfahren zur Besoldung
Der Senat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2018 eine Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen zur Vereinheitlichung des Umgangs mit Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren zur amtsangemessenen Besoldung beschlossen.
Der Beschluss sieht vor, die Verfahren ruhen zu lassen und auf die Einrede der Verjährung bei Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren, die auf amtsangemessene Besoldung gerichtet sind, zu verzichten. Über Anträge und Widersprüche, die Beamtinnen und Beamte auf amtsangemessene Besoldung gestellt beziehungsweise erhoben haben, wird somit vorerst nicht entschieden. In Klageverfahren soll auf die Einrede der Verjährung verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass die Verjährung auf einer Ruhendstellung basiert.
Der Senat hatte die Vorlage in erster Befassung am 5. Juni 2018 zur Kenntnis genommen und dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Endlich wird damit der Forderung des dbb berlin, der bereits seit September vergangenen Jahres auf ein Ruhen der Verfahren und auf den Verzicht auf die Einrede der Verjährung in dieser Sache gedrängt hat, entsprochen.