Besoldungserhöhung 275,05 € ab November 2024 und 5,5% ab Februar 2025
Übernahme des Tarifergebnisses TV-L für die Beamtinnen und Beamten
Zum 1. November 2024 wird der Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro aus dem Tarifergebnis TV-L für die Beamtinnen und Beamten übernommen. Der Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung sieht darüber hinaus noch einen Betrag in Höhe von 75,05 Euro vor. Dies ergibt sich daraus, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass der sogenannte Verheiratetenzuschlag der Stufe 1 entfällt.
Der bisherige Familienzuschlag (150,10 Euro) wird zeitgleich hälftig, also in Höhe von 75,05 Euro, auf das Grundgehalt in allen Besoldungsgruppen übertragen.
Warum fällt der Nettobetrag meiner Gehaltserhöhung kleiner aus als erwartet?
Die anstehende Gehaltserhöhung wirkt bei einem ersten Blick aufs Netto vielleicht geringer, als erwartet. Das liegt am Wegfall der Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 120 Euro, die von Januar bis Oktober 2024 monatlich gezahlt wurde.
Diese Zahlung war steuerfrei, was sich direkt und vollständig im Netto auf dem Lohnzettel bemerkbar gemacht hat. Die neue Erhöhung ab 1. November 2024 ist jedoch brutto.
Deshalb fühlt sich der erste Erhöhungsschritt geringer an als erwartet, obwohl es realistisch eine Steigerung des Bruttoeinkommens ist – und dadurch eine höhere Basis für den zweiten Erhöhungsschritt am 1. Februar bildet. Zum 1. Februar 2025 wird dann auch das Tarifergebnis (TV-L) in Höhe von 5,5 % auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
Unter Vorbehalt
Die November-Besoldungsnachweise enthalten den Hinweis, dass die Zahlung der erhöhten Besoldungs- und Versorgungsbezüge unter Vorbehalt der endgültigen Beschlussfassung des Gesetzes durch das Abgeordnetenhaus steht.
Ferner wird ausgeführt, dass auf es Grund der Komplexität des Gesetzesvorhabens in Einzelfällen zu Überzahlungen kommen kann.
Diese würden dann mit einer der folgenden Bezügezahlungen verrechnet werden.
Tarifbeschäftigte - Entgelttabellen TV-L
Hier geht es zu den Entgelttabellen (gesamtes Entgelt-Plus in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder 2023 bis 2025).
Hinweis: Die Besoldungstabellen für die Beamtinnen und Beamten werden wir unmittelbar nach der Verabschiedung im Abgeordnetenhaus erstellen.