dbb fordert 6 Prozent
Dauderstädt: „Einkommensschere schließen!“
6 Prozent Einkommensplus lautet die Forderung des dbb für die Einkommensrunde im öffentlichen Dienst der Länder. „Die Landesbeschäftigten hinken den Kolleginnen und Kollegen bei Bund und Kommunen jetzt schon um rund vier Prozent hinterher“, erklärte dazu der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 14. Dezember 2016 in Berlin.
„Diese wachsende Einkommensschere müssen wir schließen. Spürbare Gehaltszuwächse sind hierbei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch wichtig für die Konkurrenzfähigkeit der Länder auf einem immer umkämpfteren Arbeitsmarkt.“
Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:
•6 Prozent Gesamtforderung, darin enthalten:
- Mindestbetrag als soziale Komponente
- Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9
•Stufengleiche Höhergruppierung
•Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
•Übernahme aller Auszubildenden der Länder
•Laufzeit 12 Monate
•Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten der Länder und Kommunen
•Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte (Erhöhung der Angleichungszulage)
•Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich
Neben den linearen Forderungen stehen in dieser Einkommensrunde auch wichtige strukturelle Entscheidungen an, betonte Willi Russ, der Zweite Vorsitzende und Verhandlungsführer des dbb: „Wir fordern die stufengleiche Höhergruppierung und die durchgehende Einführung einer Stufe 6 in der Tabelle. Außerdem verlangt der dbb eine deutliche Erhöhung der Angleichungszulage in der Lehrerentgeltordnung. Das ist die logische Konsequenz aus unserer Einigung mit der TdL vor zwei Jahren und der nächste Schritt auf dem Weg zur Herstellung der Paralleltabelle und zu einer gerechteren Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern.“
Hintergrund
Am 18. Januar 2017 starten die Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), von denen mehr als drei Millionen Beschäftigte betroffen sind: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Weitere Verhandlungstermine wurden für den 30./31. Januar 2017 (Potsdam) und 16./17. Februar 2017 (Potsdam) verabredet.