Update: Wertschätzung für Beschäftigte vom Abgeordnetenhaus verabschiedet
dbb berlin begrüßt Mindestbetrag für die unteren Besoldungsgruppen und Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung
„Der dbb berlin freut sich, dass seine jüngsten Gespräche mit Abgeordneten der Regierungskoalition von CDU und SPD gefruchtet haben und nunmehr auch die Zeiten der Ausbildung und des Vorbereitungsdienstes bei der Berechnung der Dienstzeiten für die Zahlung der Jubiläumszuwendung anerkannt werden.“, kommentiert der Landesvorsitzende des dbb berlin, Frank Becker. „Diese Entscheidung war auch dringend notwendig, um eine notwendige Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten zum Ausdruck zu bringen.“, so Becker weiter. Die Regelungen werden rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Begrüßt wird seitens des dbb beamtenbund und tarifunion auch, dass die Erhöhung der Besoldung mindestens 75 Euro betragen wird.
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat hierüber am 8. Juni 2016 beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist den Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses heute am 9. Juni 2016 gefolgt und hat die entsprechenden Vorlagen verabschiedet.
Die Beamtinnen und Beamte erhalten somit ab 1. August 2016 eine Besoldungserhöhung in Höhe von 3,0 % abzüglich der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 %. Der Mindestbetrag der Besoldungserhöhung in Höhe von 75 Euro wurde ebenfalls beschlossen.
Die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung - rückwirkend zum 1. Januar 2016 unter Anrechnung der Ausbildungszeiten/des Vorbereitungsdienstes - wurde seitens des Parlaments ebenfalls verabschiedet.