13. Januar 2022

Besoldungsanpassung: Senat macht den Weg für Coronaprämie frei

dbb berlin erwartet zügige Übertragung des gesamten Tarifergebnisses auf die Beamten

Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin begrüßt den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur einmaligen Corona-Sonderzahlung an die Berliner Beamtinnen und Beamten, der heute in einer Dringlichkeitsdebatte im Plenum des Abgeordnetenhauses beraten wird.

Damit wird die Übertragung eines besonders eilbedürftigen Teils des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmer im Landesdienst auf die Landesbeamten vorgezogen, weil die sog. Corona-Prämie aus steuerrechtlichen Gründen nur bis
31. März 2022 - wie vorgesehen steuerfrei - gewährt werden kann. Der Entwurf muss allerdings noch um ein Äquivalent der Prämie für die Berliner Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nachgebessert werden.

„Wir gehen davon aus, dass nach dem Vorziehen der Corona-Prämie aus steuerrechtlichen Gründen auch die übrigen Komponenten des Tarifabschlusses zügig auf die Landesbeamtinnen und Beamten übertragen werden.,“ stellte dbb Landeschef Frank Becker klar. Der dbb berlin hat die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses TV-L auf die Beamtinnen und Beamten des Landes bereits im Dezember vergangenen Jahres in Schreiben an die Parlamentarier, den Finanzsenator und die Regierende Bürgermeisterin von Berlin eingefordert.

Hier kann die Pressemitteilung des dbb berlin als PDF-Datei heruntergeladen werden.