Sonderurlaub bei Erkrankungen der Kinder
dbb berlin mahnt Anpassung der Sonderurlaubsverordnung an
Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) hat bei der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine Aktualisierung der beamtenrechtlichen Sonderurlaubsbestimmungen bei Erkrankung von Kindern gedrängt.
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches haben Arbeitnehmer/innen auch im Kalenderjahr 2026 Anspruch auf Krankengeld für bei Erkrankung eines jeden Kind unter 12 Jahren bis zu fünfzehn Arbeitstagen. Alleinerziehende können längstens 30 Arbeitstage Sonderurlaub pro Kind in Anspruch nehmen.
Nach den derzeit geltenden Sonderurlaubsbestimmungen für Beamte und Richter ist eine entsprechende Regelung Ende 2025 ausgelaufen und muss aus Sicht des dbb berlin zeitnah verlängert werden.