Deutsche Post AG verstößt gegen das Betriebsverfassungsgesetz
Mit einer SMS teilte ein Arbeitgebervertreter dem Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Magdeburg sinnbildlich mit, dass es den gewählten Betriebsrat für diese Niederlassung nicht mehr gibt. „Das ist eine beispiellose Unverschämtheit! Das ist ein Vertrauensbruch gegenüber dem demokratisch gewählten Sozialpartner und das ist ganz klar ein Rechtsbruch“, so die Bundesvorsitzende der Fachgewerkschaft DPVKOM Christina Dahlhaus.
Die Deutsche Post AG setzt gerade eine große Umorganisation durch. So wird es statt bisher 50 zukünftig noch 40 Niederlassungen beziehungsweise Betriebe geben.
Diese Maßnahmen sind nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz so genannte Betriebsänderungen. Der Betriebsrat der Niederlassung Magdeburg ist betroffen, da der Betrieb Magdeburg zwar bestehen bleiben soll, aber einige Beschäftigte der Niederlassung Braunschweig dem Betrieb Magdeburg zugeordnet werden sollen.
„Der Arbeitgeber hat laut § 111 Betriebsverfassungsgesetz rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Das ist bis heute nicht erfolgt und die Maßnahme soll zum 1. Juli 2019 umgesetzt werden. Hier hat die Deutsche Post AG gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen“, so sagt Dahlhaus weiter.
„Dagegen wird der Betriebsrat rechtliche Schritte einleiten und jetzt kommt alles, was mit dieser Betriebsänderung zu tun hat, auf den rechtlichen Prüfstand“, erklärt die Vorsitzende der DPVKOM und sagt den DPVKOM-Mitgliedern hiermit die volle Unterstützung zu.