01. Juli 2020

Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Meldesperren - Bundesmeldegesetz geändert

Im Bundesmeldegesetz sind die Möglichkeiten zur Eintragung einer Auskunftssperre erweitert worden. Ein schutzwürdiges Interesse an einer Auskunftssperre wird danach bei Personen angenommen, die Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugte Nachstellungen ausgesetzt sind. D.h. auch dieser Personenkreis kann ein Ersuchen auf Auskunftssperre stellen.

Bei der Feststellung, ob entsprechende Tatsachen vorliegen, wird berücksichtigt, ob die betroffene oder eine andere Person einem Personenkreis zuzurechnen ist, der auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit im verstärkten Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht, d.h. in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten können.

Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin), der wiederholt eine Ausweitung von Auskunftssperren gefordert hat, begrüßt die Änderung des Meldegesetzes.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Berichterstattung im Juli 2019. Hier haben wir über ein Gespräch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Jan-Marco Luczak am 11. Juni 2019 berichtet, in dem der dbb berlin eine entsprechende Änderung des Meldegesetzes angemahnt hat:

www.dbb.berlin/aktuelles/news/gewalt-gegen-beschaeftigte-des-oeffentlichen-dienstes/