Aus der Sitzung des Senats vom 19. März 2022
Neunte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat hat am 19.03.2022 die Neunte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese ist am 19.03.2022 in Kraft getreten.
Artikel 1
Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
In § 41 Absatz 2 der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Dezember 2021 (GVBl. S. 1334), die zuletzt durch Verordnung vom 15. März 2022 (GVBl. S. 103) geändert worden ist, wird die Angabe „19. März“ durch die Angabe „31. März“ ersetzt.
Die aktuelle Verordnung hatten wir bereits am 19. März 2022 veröffentlicht. Diese ist nunmehr bis zum 31. März 2022 verlängert worden.