Hauptstadtzulage kommt
Parlament folgt Beschlussempfehlung des Hauptausschusses
Nun steht es fest, das Abgeordnetenhaus hat die Hauptstadtzulage beschlossen. Diese soll ab 1. November 2020 unbefristet gewährt werden.
„Damit wurden Forderungen, die der dbb berlin zuletzt in Schreiben an alle Abgeordneten nachdrücklich erhoben hatte, erfüllt. Hiermit wird ein Schritt in Richtung Attraktivitätssteigerung gemacht.“, bewertet Frank Becker, Landesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion berlin diesen Beschluss.
Es fehlt allerdings immer noch die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, damit auch die im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes diese Zulage erhalten können.
Leider wurde der Forderung des dbb berlin, auch den Beamtinnen und Beamten oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 die Hauptstadtzulage zu gewähren, nicht entsprochen. Ihnen soll lediglich ein monatlicher Zuschuss von 15 Euro für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg gewährt werden.
Auch die seitens des dbb berlin geforderte Ruhegehaltfähigkeit der Zulage hat das Parlament nicht beschlossen.
Ob - und wenn ja - inwieweit diese Hauptstadtzulage seitens des Senats dazu genutzt werden soll, sich dem Durchschnitt der Besoldung der Bundesländer anzupassen, wird der dbb berlin bei dem nächsten beamtenpolitischen Grundsatzgespräch mit Finanzsenator Kollatz am 10. Juni 2020 hinterfragen.
„Der dbb berlin bleibt in Sachen Angleichung der Besoldung allerdings bei seiner Forderung, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin an die Besoldung des Bundes angeglichen werden muss. Wir verlieren ansonsten noch weitere gute Dienstkräfte an den Bund.“, so Becker abschließend.
Hier kann diese dbb-Information als PDF heruntergeladen werden.