Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen des Virus SARS-CoV-2
Regelung zur Kinderbetreuung verlängert
Die Senatsverwaltung für Finanzen teilt mit, dass die mit Rundschreiben IV Nr. 28/2020 vom 17. März 2020 bekannt gegebenen Regelungen zur Gewährung von Dienstbefreiung und von Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Kinderbetreuung (lfd. Nr. 7) über den 19. April 2020 hinaus befristet bis zum 31. Mai 2020 weiter anzuwenden sind.
Das Rundschreiben IV Nr. 34/2020 vom 17. April 2020 kann hier heruntergeladen werden.
S. auch unsere Meldung vom 18. März 2020