Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
In seiner Sitzung am 23. Juni 2020 hat der Senat die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese Verordnung löst die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ab.
Im Vordergrund der neuen Verordnung stehen jetzt die weiter geltenden Grundregeln: Wo immer möglich ist der Abstand von 1,5 Meter Abstand weiter zu Menschen, mit denen man nicht zusammenlebt, zu halten. Die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte oder fünf Personen werden aufgehoben, dennoch sollte man seine physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen weiter möglichst gering halten. Für alle Veranstalter, für die, die Verantwortung für Betriebe, Vereine und andere Einrichtungen haben, werden die Regeln zur Infektionsvermeidung klarer und einfacher gefasst.
Hier kann die neue Infektionsschutzverordnung als PDF heruntergeladen werden.