Aus der Sitzung des Senats am 2. Februar 2021
Senat beschließt 5. Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat hat heute die fünfte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Besonders wichtig in dieser Verordnung ist nunmehr auch die Ausnahme der Personenobergrenzen für Sitzungen des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates und des Konzernbetriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz und analog dazu auf Sitzungen der entsprechenden Gremien nach Personalvertretungsgesetz.
Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:
- Es wird klargestellt: Eine medizinische Gesichtsmaske ist in allen Fahrzeugen zu tragen. Dies gilt für Personen, die nicht das Fahrzeug führen und nicht unter § 2 Abs. 2 fallen (Ehe, Lebenspartner etc.).
- eine Maskenpflicht gilt auch bei Versammlungen unter Nutzung von KFZ (Autokorsos), sofern sich in einem Auto nicht nur Personen aus demselben Haushalt aufhalten.
- Die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland aus Virusvarianten-Gebieten wird von 10 auf 14 Tage erhöht.
- Die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne für Reisende aus Virusvarianten-Gebieten nach 5 Tagen entfällt.
- Die Ausnahmen von den Personenobergrenzen für Veranstaltungen werden auf Sitzungen des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates und des Konzernbetriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz und analog dazu auf Sitzungen der entsprechenden Gremien nach Personalvertretungsgesetz ausgedehnt.
Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Sobald die geänderte Verordnung im Wortlaut vorliegt, werden wir diese veröffentlichen.
Hier kann die Presseveröffentlichung des Senats als PDF heruntergeladen werden.