21. Oktober 2020

Aus der Senatssitzung vom 20. Oktober 2020

Senat beschließt achte Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die achte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

  • Alle Personen, jedoch besonders symptomatische Personen, sind angehalten, Kontakte einzuschränken.
  • Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann.
  • Eine Maskenpflicht gilt auf Märkten, in Warteschlangen und in den zehn benannten Einkaufsstraßen (Tauentzienstraße, Wilmersdorfer Straße, Kurfürstendamm, Altstadt Spandau, Bergmannstraße, Schloßstraße, Friedrichstraße, Karl-Marx-Straße, Bölsche-straße, Alte Schönhauser Straße).
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll auch für Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes gelten, die im Innenraum stattfinden.
  • Die erlaubte Personenzahl ist im privaten Raum nach § 1 Abs. 3 auf den Personenkreis von zwei Haushalten oder einem Haushalt plus fünf weiteren Personen begrenzt.
  • Bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl auf 25 begrenzt.

Von der Verordnung abweichende, durch ein Konzept eines Sportfachverbandes geregelte Zuschauerhöchstgrenzen gelten vorrangig. Schutz- und Hygienekonzepte können auch als Rechtsverordnung erlassen werden.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft.

Sobald uns die geänderte Verordnung im Wortlaut zur Verfügung steht, werden wir diese veröffentlichen.