Aus der Senatssitzung vom 20. Oktober 2020
Senat beschließt achte Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die achte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.
Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:
- Alle Personen, jedoch besonders symptomatische Personen, sind angehalten, Kontakte einzuschränken.
- Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann.
- Eine Maskenpflicht gilt auf Märkten, in Warteschlangen und in den zehn benannten Einkaufsstraßen (Tauentzienstraße, Wilmersdorfer Straße, Kurfürstendamm, Altstadt Spandau, Bergmannstraße, Schloßstraße, Friedrichstraße, Karl-Marx-Straße, Bölsche-straße, Alte Schönhauser Straße).
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll auch für Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes gelten, die im Innenraum stattfinden.
- Die erlaubte Personenzahl ist im privaten Raum nach § 1 Abs. 3 auf den Personenkreis von zwei Haushalten oder einem Haushalt plus fünf weiteren Personen begrenzt.
- Bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl auf 25 begrenzt.
Von der Verordnung abweichende, durch ein Konzept eines Sportfachverbandes geregelte Zuschauerhöchstgrenzen gelten vorrangig. Schutz- und Hygienekonzepte können auch als Rechtsverordnung erlassen werden.
Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft.
Sobald uns die geänderte Verordnung im Wortlaut zur Verfügung steht, werden wir diese veröffentlichen.