16. Oktober 2021

Aus der Sitzung des Senats am 5. Oktober 2021 (2)

Senat beschließt Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 die Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.

Mit Inkrafttreten der Achten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 6. November 2021 verlängert.

Inzwischen liegt die aktuelle Verordnung auch im Wortlaut vor.

Hier kann die aktuelle Verordnung als PDF heruntergeladen werden.