Aus der Sitzung des Senats am 5. Oktober 2021 (2)
Senat beschließt Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 die Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.
Mit Inkrafttreten der Achten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 6. November 2021 verlängert.
Inzwischen liegt die aktuelle Verordnung auch im Wortlaut vor.
Hier kann die aktuelle Verordnung als PDF heruntergeladen werden.