16. September 2021

Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Senat beschließt Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren vom 2G-Optionsmodell

Der Senat von Berlin hat am 15. September 2021 das in seiner Sitzung am 14. September 2021 beschlossene 2G-Optionsmodell modifiziert und eine so geänderte Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt, wie bereits vereinbart, am 18. September 2021 in Kraft.

Das am 14. September 2021 vom Senat beschlossene Modell wird dahingehend geändert, dass eine Ausnahme für Kinder unter 12 Jahren eingeführt wird. Diese dürfen dann grundsätzlich auch an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen.

Voraussetzung ist jedoch, dass sie negativ getestet sind. Die allgemeinen Ausnahmen von der Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gelten auch hier.