Aus der Sitzung des Senats vom 17. August 2021 (2)
Senat beschließt die Vierte Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 18. August 2021 die Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Mit Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 17. September 2021 verlängert.
Inzwischen ist die geänderte Verordnung veröffentlicht und mit Wirkung vom 20. August 2021 in Kraft getreten.
Hier kann die geänderte Verordnung in der Fassung vom 18. August 2021 als PDF heruntergeladen werden.