Aus der Sitzung des Senats vom 26. April 2022
Senat beschließt Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat von Berlin hat am 26. April 2022 die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 28. April 2022 in Kraft treten.
Folgende wesentliche Inhalte sieht die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vor:
Änderungen in Einrichtungen der Pflege:
- Aus der bisherigen Pflicht für Besuchende, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wird nunmehr die Pflicht, eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Besuchende.
- Für geimpfte und genesene Besuchende von Einrichtungen in der Pflege entfällt die Testpflicht.
- Zudem wird Besuchenden wie Bewohnenden die Möglichkeit eingeräumt, die ihnen auferlegten Testungspflichten mit vor Ort überwachten Antigen-Tests zur Selbstanwendung zu erfüllen.
Die Geltungsdauer der Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 25. Mai 2022 verlängert.
Sobald uns der Wortlaut der geänderten Verordnung vorliegt, werden wir diesen veröffentlichen.