Umgang mit Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation
Auf Anfragen und Anregung des dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) teilte Innensenator Frank Henkel nunmehr mit Schreiben vom 15. Juli 2015 mit, dass er unter Verweis auf sein Schreiben aus dem Jahre 2013 es zwar nicht zwingend geboten hält, er aber keine Bedenken hat, wenn die Dienstbehörden die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg abwarten.
Die Dienstbehörden wurden daher mit dem Rundschreiben I Nr. 8 / 2015 vom 10. Juli 2015 (s. Anlage) Hinweise zum Umgang mit den entsprechenden Anträgen und Widersprüchen gegeben.
Den Kolleginnen und Kollegen sollte - unter Verweis auf das Rundschreiben I Nr. 8 / 2015- empfohlen werden, dass die Widersprüche, die jeweils haushaltsnah einzulegen sind, mit der Aufforderung verbunden werden, diese derzeit nicht zu bescheiden, sondern ruhen zu lassen und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.
Einen Musterantrag fügen als Download bei.
Musterantrag (doc)
Hinweise zum Umgang mit Anträgen und Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation (PDF)