dbb berlin begrüßt Entscheidung des Senats
Zusicherung der von Amts wegen vorzunehmenden verfassungskonformen Anpassung der Besoldung für das Jahr 2026
Der Senat hat in seiner Sitzung am 15. September 2026 zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation gemäß Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes beschlossen, dass Beamtinnen und Beamte für das Kalenderjahr 2026 keinen Widerspruch mit Bezug auf die amtsangemessene Besoldung erheben müssen. Hierdurch würden sowohl das Landesverwaltungsamt als auch die Personalstellen erheblich entlastet.
Mit dieser Entscheidung erübrige sich allerdings lediglich der Widerspruch für das Jahr 2026. Unberührt hiervon bleibe der abgeschlossene Zeitraum von 2008 bis 2020. Hier bedürfe es einer politischen Entscheidung, wie mit Beamtinnen und Beamten umgegangen werde, die für diesen Zeitraum keinen Widerspruch erhoben haben.
„Der dbb berlin begrüßt diese Entscheidung des Senats, bringt er doch wenigstens die Gewissheit, dass hierdurch die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2026 für alle Beamtinnen und Beamten gewährleistet ist. Allerdings erwarten wir immer noch eine unverzügliche Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.“, kommentiert dbb Landeschef Frank Becker diese Senatsentscheidung.
Damit ist für 2026 sichergestellt: Ein Widerspruch ist nicht erforderlich, um mögliche Nachzahlungsansprüche zu wahren. Über eine mögliche Anpassung entscheidet nach Abschluss der Prüfung das Abgeordnetenhaus.