Aus der Sitzung des Senats vom 6. Juli 2021 (2)
Zweite Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt nunmehr im Wortlaut vor. Sie ist zum 10.07.2021 in Kraft treten. Zugleich wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 25.07.2021 verlängert.
Hier kann die komplette Verordnung als PDF-Datei heruntergeladen werden.