22. Juni 2024

Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

dbb berlin kritisiert „Galoppverfahren“

Der dbb berlin hat für die Berliner Beamtinnen und Beamten eine angemessene Übergangsregelung bei der Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres gefordert. Die jetzt in einem entsprechenden Gesetzentwurf des Senats vorgesehene Frist entspreche nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Generell spricht sich der dbb berlin für flexible, individuell gestaltbarer Übergangsmöglichkeiten in den Ruhestand aus, um der demografischen Grundproblematik einer fortschreitenden Alterung der Gesellschaft zu begegnen. Insofern sollte auch die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten ein Baustein sein. Vor jeder Anhebung der Altersgrenzen muss jedoch, bekräftigt der dbb berlin, die Reparatur der Verstöße des Landes gegen eine verfassungsgemäße Besoldung stehen.

Der jetzt vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften sieht die Festlegung der künftigen Regelaltersgrenze für die Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten auf das vollendete 67. Lebensjahr bis 2033 vor. Das entspricht der Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bund und in allen anderen Ländern. Allerdings wurde dort fast ausnahmslos schon vor 12 Jahren mit der schrittweisen Anpassung an die neue Regelaltersgrenze begonnen. In Berlin dagegen soll das ab 2026 im Schweinsgalopp mit sehr großen Anpassungs-schritten nachgeholt werden. Beamtinnen und Beamte, die nach dem

31. Dezember 1960 geboren sind, müssen mit einer Anhebung in acht Stufen und in dreimonatigen Schritten rechnen. Der dbb berlin sieht diesen Personenkreis als übermäßig stark belastet an und fordert ein flexibles Übergangsmodell. Nur so könne den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen je nach Gesundheitszustand, Leistungsfähigkeit und Lebenssituation der älteren Mitarbeiter in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden. Auch die Anforderungen des jeweiligen Dienstpostens und die unterschiedlichen Arbeitsabläufe müssten in die Betrachtung einbezogen werden. Von Dienstherrnseite erwartet der dbb berlin in diesem Zusammenhang verstärkte Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung und -förderung.

Erfahrungsstufen anpassen

Mit der Anhebung der Altersgrenzen zwingend einhergehen muss nach Feststellung des dbb berlin eine Erweiterung der Erfahrungsstufen in der Besoldung von bisher acht auf zehn bis zwölf, wie sie bereits in der weit überwiegenden Zahl der Bundesländer verankert sind. Allerdings muss sichergestellt sein, dass mit der Erweiterung ein echter finanzieller Anstieg verbunden ist und nicht etwa das bisherige Gesamtvolumen einfach auf mehr Stufen umverteilt wird. Diese Maßnahme ist nach dbb Überzeugung unabdingbar, will man die Motivation der Beamtinnen und Beamten nicht noch mehr gefährden.

Eine Anhebung der Altersgrenze für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte lehnt der dbb berlin entschieden ab. Denn in diesen Fällen gehe es nicht um die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, sondern der besonderen Belastungen, die mit der Schwerbehinderung verbunden sind.

Problematische Einzelfälle

Gewarnt wird vom dbb berlin schließlich davor, dass im Einzelfall ein späterer vorgezogener Ruhestandseintritt wegen der stufenweiser Altersgrenzenanhebung zu einer materiellen Verschlechterung führen kann. Die Drei-Monats-Stufen sollten deshalb auf höchstens zwei reduziert und damit der Zeitkorridor gestreckt werden. Unerwünschte Friktionen bei den materiellen Auswirkungen der Altersgrenzenanhebung könnten so zumindest abgemildert werden. Die Ausweitung des maximal möglichen Versorgungsabschlags auf 14,4 % im Falle des frühestmöglichen Antragsruhestands mit 63 Jahren lehnt der dbb berlin ab.

Hier kann die Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion an den Finanzsenator als PDF heruntergeladen werden.